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   LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12 A   

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https://dejure.org/2012,47773
LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12 A (https://dejure.org/2012,47773)
LG Konstanz, Entscheidung vom 20.12.2012 - 61 S 21/12 A (https://dejure.org/2012,47773)
LG Konstanz, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 61 S 21/12 A (https://dejure.org/2012,47773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beweislast für Schimmel aus der Bausubstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mieters auf Mietminderung wegen Feuchtigkeitserscheinungen bzw. Schimmelbildungen in der Wohnung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schimmelbildung in Mietwohnung - Beweislast Vermieter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schimmel in der Wohnung - Wer haftet? - Mieter oder Vermieter; §§ 535, 536 BGB

  • gaius.legal

    Beweislast für Schimmel aus der Bausubstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehr als drei Mal täglich lüften ist keine Pflicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wie oft muss ein Mieter lüften?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schimmel im Niedrigenergiehaus - Wie oft müssen Mieter lüften, damit es "vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache" entspricht?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schimmel in Wohnungen bleibt ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beweisführung bei Schimmelschäden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Feuchtigkeitserscheinungen bzw. Schimmelbildung in Mietwohnung - Unter welchen Voraussetzungen ist Mietminderung zulässig?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mieterpflicht: Dreimal tägliches Lüften ist ausreichend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heizen und Lüften

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Schimmel in der Wohnung: Wie ist die Rechtslage für Mieter und Vermieter?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dreimaliges tägliches Lüften zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung ist ausreichend - Weitergehende Verpflichtungen sind dem Mieter nicht zuzumuten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dreimaliges Lüften ist ausreichend: Keine Mieterpflicht zu weiteren Lüftungen! (IMR 2013, 240)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 647
  • NZM 2013, 506
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 11.02.2000 - 19 U 7/99

    Wohnraummiete: Ordnungsgemäße Belüftung einer Wohnung

    Auszug aus LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
    Gemäß OLG Frankfurt (Urteil v. 11.02.2009 - 19 U 7/99, NZM 2001, 39) reicht es zur ordnungsgemäßen Belüftung einer Wohnung aus, dass morgens 2 mal und abends 1 mal quergelüftet wird.
  • LG Bonn, 13.09.2012 - 6 S 69/12

    Beweislast und Beweiswürdigung bei Streit über die Ursache von Schimmelpilzbefall

    Auszug aus LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
    Erst wenn der Vermieter diesen Beweis geführt hat, muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch sein vertragswidriges Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden ist (LG Bonn, Urteil vom 13.09.2012 - 6 S 69/12).
  • LG Hamburg, 26.09.1997 - 311 S 88/96
    Auszug aus LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
    Nicht richtig ist aber, soweit der Kläger aus diesem Ergebnis der Untersuchungen folgert, die Feuchtigkeitserscheinungen beruhten auf einer Obhutspflichtverletzung der Beklagten, nämlich falschem Wohn- und Lüftungsverhalten (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 29.08.1997 - 311 S 88/96).
  • AG Siegburg, 30.06.2011 - 112 C 68/10

    Pflicht des Vermieters zur Beseitigung von Schimmel in der Mietwohnung;

    Auszug aus LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
    Eine vergleichsweise geringe Beheizung von durchschnittlich 18°C ist nicht schuldhaft und entspricht noch dem vertragsgemäßen Gebrauch (LG Bonn, Beschluss vom 24.10.2011 - 6 S 79/11; so auch AG Sieburg, Urteil vom 30.06.2011 - 112 C 68/10).
  • LG Dortmund, 20.11.2007 - 1 S 49/07

    Pflicht des Mieters zum regelmäßigen Lüften zur Verhinderung von

    Auszug aus LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
    Das AG Dortmund (Urteil v. 20.11.2007 - 1 S 49/07) hat dies bei 7-maligem Lüften angenommen.
  • LG Bonn, 24.10.2011 - 6 S 79/11

    Mitverschulden des Mieters bei Schimmelbildung im Falle der Beheizung mit

    Auszug aus LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
    Eine vergleichsweise geringe Beheizung von durchschnittlich 18°C ist nicht schuldhaft und entspricht noch dem vertragsgemäßen Gebrauch (LG Bonn, Beschluss vom 24.10.2011 - 6 S 79/11; so auch AG Sieburg, Urteil vom 30.06.2011 - 112 C 68/10).
  • LG Hagen, 19.07.2012 - 1 S 53/12

    Mieter muss Mietwohnung ausreichend lüften und heizen

    Auszug aus LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
    Das LG Hagen (Beschluss vom 19.07.2012 - 1 S 53/12) hat ein 4- oder 5-maliges Lüften für zumutbar gehalten.
  • AG Berlin-Mitte, 28.05.2009 - 12 C 234/05

    Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelpilz in Mieträumen

    Auszug aus LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
    In der Rechtsprechung hat beispielsweise das AG Berlin-Mitte (Urteil v. 28.05.2009 - 12 C 234/05) es für einen Mangel der Mietsache gehalten, wenn der Mieter zur Vermeidung von Schimmelbildung täglich 6 Mal lüften muss.
  • AG Hamburg-St. Georg, 19.02.2009 - 915 C 515/08
    Auszug aus LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 21/12
    Das AG Hamburg - St. Georg hält das Erfordernis, zur Vermeidung von Schimmelpilzbefall die Wohnung 3 mal täglich für ca. 9 Minuten zu lüften, als Erfordernis eines übermäßigen Lüftens (AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 19.02.2009 - 915 C 515/08).
  • LG Lübeck, 15.02.2018 - 14 S 14/17

    Schimmelbekämpfung: Was ist dem Mieter zumutbar?

    Allgemein üblich sind Schlafzimmertemperaturen von 16° C bis 18° C (LG Konstanz, Urteil vom 20. Dezember 2012, 61 S 21/12, WuM 2013, 156; AG Saarbrücken, Urteil vom 07. September 2016, 5a C 199/15; AG Köln, Urteil vom 31. Juli 1987, 217 C 494/06).
  • AG Berlin-Mitte, 04.08.2017 - 9 C 75/15

    Verantwortlichkeit des Vermieters für Schimmelschäden

    Dieses Ergebnis beziehungsweise diese Schlussfolgerung bedürfen indes einer erheblichen Relativierung beziehungsweise Korrektur wegen der Besonderheiten des vorliegenden Falles (§§ 495, 286 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 291 ZPO) (vergleiche zum Ganzen und den Einzelheiten Landgericht Lübeck, GE 2014, 1454; Landgericht Konstanz, NJW-RR 2013, 647, 648 f. mit weiteren Nachweisen; Amtsgericht Brandenburg an der Havel, am angegebenen Ort, mit zahlreichen Nachweisen; Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, GE 2012, 835 f:, Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, am angegebenen Ort, § 536, Randnummer 492 und 502 ff. in Verbindung mit Randnummern 29 bis 34 mit weiteren Nachweisen; Ehlert, in: Beck"scher Online-Kommentar BGB, am angegebenen Ort, mit weiteren Nachweisen; Beuermann, am angegebenen Ort,  GE 2014, 1107 f. mit weiteren Nachweisen; Selk, NJW 2013, am angegebenen Ort, mit weiteren Nachweisen).
  • AG Köln, 22.02.2017 - 213 C 98/15

    Blüten und Pollen von bereits bei Vertragsschluss stehenden Bäumen sind

    Der Mangel des Mietobjektes liegt dann darin, dass die Wohnung Fehler aufweist, welche durch übliches Wohnverhalten nicht mehr vermieden werden können (LG Konstanz, Urteil vom 20.12.2012 - 61 S 21/12).

    Enthält der (schriftliche) Mietvertrag zum Lüftungsverhalten keine zusätzlichen (zumutbaren) Vereinbarungen, ist lediglich das übliche Lüftungsverhalten geschuldet (LG Konstanz, Urteil vom 20.12.2012 - 61 S 21/12; (vgl. zu dem vom Mieter einzuhaltenden Heiz- und Lüftungsverhalten auch Landgericht Bonn im Urteil vom 13.09.2012 - Az.: 6 S 69/12 und LG Konstanz, Urteil vom 20.12.2012 - 61 S 21/12).

  • AG Halle/Saale, 08.11.2016 - 95 C 1634/15

    Mietminderung wegen Schimmelpilzbefall: Lüftungsverhalten des Wohnraummieters;

    Maßgeblich für den Umfang der Lüftungsverpflichtungen ist der Vertragsinhalt (LG Konstanz, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 61 S 21/12, 61 S 21/12 A -, Rn. 21, juris).
  • AG Bottrop, 25.10.2018 - 8 C 205/17

    Schimmel in der Wohnung - Wann darf Mieter Möbelstücke an Außenwand stellen?

    Das gilt auch dann, wenn das Gebäude nach dem bei seiner Errichtung geltenden Standard gebaut wurde (LG Konstanz, NZM 2013, 506; LG Lübeck 14 S 107/17 ).
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